SG Sonneborn/Alverdissen – Weiter geht es mit Westphal und Drawe

Die SG Sonneborn/Alverdissen freut sich, dass die Zusammenarbeit mit dem Trainerteam, Daniel Westphal und Oliver Drawe, um eine weitere Saison verlängert werden konnte.


Fußballfabrik zum dritten Mal zu Gast beim TuS Sonneborn

Die Spielgemeinschaft TuS Sonneborn / TBV Jahn Alverdissen freut sich, bereits zum dritten Mal das Fußballcamp der Fußballfabrik Anderbrügge auf den Sportplatz in Sonneborn zu locken. Da die Plätze begrenzt sind, sollte mit der Anmeldung nicht zu lange abgewartet werden. Hier der Direktlink:

https://www.fussballfabrik.com/camps/tus-sonneborn-tbv-alverdissen/a-2850




 Satzung des TuS Sonneborn von 1914 

§ 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr 

  1. Der Verein führt den Namen TuS Sonneborn 1914. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt danach den Zusatz „e.V.“. 
  2. Der Verein hat seinen Sitz in 32683 Barntrup-Sonneborn. 
  3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 

§ 2 Zweck, Gemeinnützigkeit des Vereins 

  1. Der Verein mit Sitz in 32683 Barntrup-Sonneborn verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
  2. Der Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports. 
  3. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  4. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins.
  5. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 

§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft 

  1. Mitglied des Vereins kann jede (natürliche) Person werden.
  2. Die Aufnahme in den Verein ist schriftlich beim Vorstand zu beantragen. Bei Minderjährigen ist der Aufnahmeantrag durch die gesetzlichen Vertreter zu stellen. Der Vorstand entscheidet über den Aufnahmeantrag nach freiem Ermessen. Eine Ablehnung des Antrags muss er gegenüber dem Antragsteller nicht begründen.
  3. Auf Vorschlag des Vorstands kann die Mitgliederversammlung Mitglieder oder sonstige Personen, die sich um den Verein besonders verdient gemacht haben, zu Ehrenmitgliedern auf Lebenszeit ernennen. 

§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft 

  1. Die Mitgliedschaft im Verein endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss.
  2. Der Austritt kann jederzeit ohne Einhaltung einer Frist schriftlich gegenüber dem Vorstand zu erklären. 
  3. Ein Mitglied kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es 

a) schuldhaft das Ansehen oder die Interessen des Vereins in schwerwiegender Weise schädigt oder

b) mehr als drei Monate mit der Zahlung seiner Mitgliedsbeiträge im Rückstand ist und trotz schriftlicher Mahnung unter Androhung des Ausschlusses die Rückstände nicht eingezahlt hat.

§ 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder 

  1. Jedes Mitglied hat das Recht, die Einrichtungen des Vereins zu nutzen und an vereinsinternen Veranstaltungen teilzunehmen. Jedes Mitglied hat gleiches Stimm- und Wahlrecht in der Mitgliederversammlung. Nichtmitglieder haben nicht das Recht, die Einrichtungen des Vereins zu nutzen. Außerdem ist ihnen die Teilnahme an vereinsinternen Veranstaltungen wie Übungs-/Trainingsstunden, sowie die Teilnahme an der Mitgliederversammlung untersagt.
  2. Jedes Mitglied hat die Pflicht, die Interessen des Vereins zu fördern, insbesondere regelmäßig seine Mitgliedsbeiträge zu leisten und, soweit es in seinen Kräften steht, das Vereinsleben durch seine Mitarbeit zu unterstützen. 

§ 6 Aufnahmegebühr und Mitgliedsbeiträge 

  1. Jedes Mitglied hat einen im Voraus fällig werdenden jährlichen Mitgliedsbeitrag zu entrichten.
  2. Die Höhe der Aufnahmegebühr und der Mitgliedsbeiträge wird von der Mitgliederversammlung festgelegt.
  3. Ehrenmitglieder sind von den Mitgliedsbeiträgen befreit. 

§ 7 Organe des Vereins 

Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung. 

§ 8 Vorstand 

  1. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, sowie dem Kassierer, seinem Stellvertreter und dem Schriftführer.
  2. Der Vorsitzende und sein Stellvertreter vertreten den Verein jeweils allein.

§ 9 Aufgaben des Vorstands 

Dem Vorstand des Vereins obliegt die Vertretung des Vereins im Sinne des § 26 BGB und die Führung seiner Geschäfte. Er hat insbesondere folgende Aufgaben:

  1. die Einberufung und Vorbereitung der Mitgliederversammlungen einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung,
  2. die Ausführung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung,
  3. die Verwaltung des Vereinsvermögens und die Anfertigung des Jahresberichts,
  4. die Aufnahme neuer Mitglieder.

§ 10 Bestellung des Vorstands

  1. Die Mitglieder des Vorstands werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren einzeln gewählt. Mitglieder des Vorstands können nur Mitglieder des Vereins sein; mit der Mitgliedschaft im Verein endet auch die Mitgliedschaft im Vorstand. Die Wiederwahl oder die vorzeitige Abberufung eines Mitglieds durch die Mitgliederversammlung ist zulässig. Ein Mitglied bleibt nach Ablauf der regulären Amtszeit bis zur Wahl seines Nachfolgers im Amt.
  2. Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus dem Vorstand aus, so sind die verbleibenden Mitglieder des Vorstands berechtigt, ein Mitglied des Vereins bis zur Wahl des Nachfolgers durch die Mitgliederversammlung in den Vorstand zu wählen. 

§ 11 Beratung und Beschlussfassung des Vorstands 

  1. Der Vorstand tritt nach Bedarf zusammen. Die Sitzungen werden vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter, einberufen. Eine Einberufungsfrist von einer Woche soll eingehalten werden. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Mitglieder anwesend sind. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung die seines Stellvertreters. 
  2. Die Beschlüsse des Vorstands sind zu protokollieren. Das Protokoll ist vom Protokollführer sowie vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter oder einem anderen Mitglied des Vorstands zu unterschreiben. 

§ 12 Aufgaben der Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist zuständig für die Entscheidungen in folgenden Angelegenheiten: 

  1. Änderungen der Satzung, 
  2. die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge, 
  3. die Ernennung von Ehrenmitgliedern sowie der Ausschluss von Mitgliedern aus dem Verein, 
  4. die Wahl und die Abberufung der Mitglieder des Vorstands, 
  5. die Entgegennahme des Jahresberichts und die Entlastung des Vorstands, 
  6. die Auflösung des Vereins. 

§ 13 Einberufung der Mitgliederversammlung

  1. Mindestens einmal im Jahr, möglichst im ersten Quartal, ist vom Vorstand eine ordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Die Einberufung erfolgt schriftlich unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen und unter Angabe der Tagesordnung.
  2. Die Tagesordnung setzt der Vorstand fest. Jedes Vereinsmitglied kann bis spätestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich eine Ergänzung der Tagesordnung beantragen. Über den Antrag entscheidet der Vorstand. Über Anträge zur Tagesordnung, die vom Vorstand nicht aufgenommen wurden oder die erstmals in der Mitgliederversammlung gestellt werden, entscheidet die Mitgliederversammlung mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder; dies gilt nicht für Anträge, die eine Änderung der Satzung oder die Auflösung des Vereins zum Gegenstand haben.
  3. Der Vorstand hat eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn mindestens ein Zehntel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe beantragt. 

§ 14 Beschlussfassung der Mitgliederversammlung 

  1. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden des Vorstands, bei dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter und bei dessen Verhinderung von einem durch die Mitgliederversammlung zu wählendem Versammlungsleiter geleitet.
  2. Die Mitgliederversammlung ist unabhängig der erschienenen Vereinsmitglieder beschlussfähig. Bei Beschlussunfähigkeit ist der Vorstand verpflichtet, innerhalb von vier Wochen eine zweite Mitgliederversammlung mit der gleichen Tagesordnung einzuberufen. Diese ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Hierauf ist in der Einladung hinzuweisen.
  3. Die Mitgliederversammlung beschließt in offener Abstimmung mit der einfachen Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder. Kann bei Wahlen kein Kandidat die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder auf sich vereinen, ist gewählt, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat; zwischen mehreren Kandidaten ist eine Stichwahl durchzuführen. Beschlüsse über eine Änderung der Satzung bedürfen der Mehrheit von drei Vierteln, der Beschluss über die Änderung des Zwecks oder die Auflösung des Vereins der Zustimmung von neun Zehnteln der anwesenden Mitglieder.
  4. Über den Ablauf der Mitgliederversammlung und die gefassten Beschlüsse ist ein Protokoll zu fertigen, das vom Protokollführer und vom Versammlungsleiter zu unterschreiben ist. 

§ 15 Auflösung des Vereins, Beendigung aus anderen Gründen, Wegfall steuerbegünstigter Zwecke 

  1. Im Falle der Auflösung des Vereins sind der Vorsitzende des Vorstands und sein Stellvertreter gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren, falls die Mitgliederversammlung keine anderen Personen beruft.
  2. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft, zwecks Verwendung für Förderung des Sports.
  3. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend, wenn dem Verein die Rechtsfähigkeit entzogen wurde. 

Barntrup-Sonneborn, 28.01.2023

(Name in Druckbuchstaben) Unterschriften von mindestens sieben Mitgliedern

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Fußballcamp Ingo Anderbrügge der JSG Sonneborn /Alverdissen – ein großer Erfolg!

Über 50 Kinder nahmen vom 19. bis 21. August 2022 am Ingo Anderbrügge Fußballcamp teil. Das Camp, das bereits zum zweiten Mal auf dem Vereinsgelände des TuS Sonneborn haltmachte , lockte in diesem Jahr noch mehr fußballbegeisterte Kids an. Drei Tage volle Power Fußball, gepaart mit Workshops, unter anderem zum Thema Mobbing, begeisterte einmal mehr die Kinder, aber auch die Eltern, die Verantwortlichen der JSG Sonneborn / Alverdissen und das Trainerteam des Fußballcamps. Kein Wunder also, dass auch im kommenden Jahr das Fußballcamp Ingo Anderbrügge nach Sonneborn kommen wird. Dank gilt an dieser Stelle natürlich auch den Sponsoren und fleißigen Helfern, ohne die ein solches Event nicht zu bewältigen wäre.







Volltreffer: Fußballfabrik gastiert beim TuS Sonneborn

Der TuS Sonneborn rief und die Die Fußballfabrik „Ingo Anderbrügge“ kam. So geschehen am Wochenende vom 3- 5. September 2021. 38 Kinder hatten sich für das Intensiv-Training auf dem Sportplatz an der B1 angemeldet und hatten, soviel sei bereits verraten, unfassbar viel Spaß.

Die Fußballfabrik hat sich unlängst auf die Fahnen geschrieben, ein alters- und leistungsgerechtes Training anzubieten, das stets mit einem qualifizierten und intern geschulten Trainerteam durchgeführt wird.

Lernen durch Sport für Schule, Alltag und Beruf. 

In kleinen Workshops wurden während des Fußballcamps zudem gemeinsam mit den Teilnehmenden Themen und Werte, die im Sport und im Leben von Bedeutung sind erarbeitet.

Getreu dem Motto „Wir machen keine Profis, sondern bereiten auf das Leben vor.“

Denn Normen und Werte sowie ein gesunder Lebensstil zählen immer und überall.

Im Mittelpunkt stand aber das Training; in unterschiedlichen Altersgruppen eingeteilt, startete das Camp am Freitag um 16:00 Uhr. Samstag und auch Sonntag folgten Trainingseinheiten, Workshops, Turniere und Wettkämpfe in einem gesunden Mix, der alle Kinder extrem begeisterte hat. Da Bilder aber mehr als tausend Wort erzählen, hier eine Galerie mit vielen Impressionen.


TuS Sonneborn 1914 e.V.

An alle Mitglieder des TuS Sonneborn 1914 e.V.

Jahreshauptversammlung 2021

Liebe Mitglieder,

auf Grund der derzeitigen Lage, ist es uns nicht möglich die Jahreshauptversammlung im Januar wie gewohnt stattfinden zu lassen.

Zu gegebener Zeit werden wir diese nachholen und fristgerecht einladen.

Wir bitten hier um Verständnis aller und hoffen das es allen gut geht.

Wir wünschen eine schöne Weihnachtszeit und vor allem Gesundheit.

Sonneborn, 27.11.2020






Das Kreisblatt als PDF herunterladen: 



Neue Trikots für die F-Jugend

Sonneborn, 09.10.2020: Übergabe der neuen Trikots für die F-Jugend der Spielgemeinschaft Sonneborn-Alverdissen, gesponsert von Pizzeria Italia und Qualitas Werbung, Björn Strohmeier. Positiver Nebeneffekt: Das macht weitere 28,00 Euro, aus den Umsätzen vom Beschriften, die Qualitas Werbung einem Projekt zur Wiederaufforstung zukommen lässt. Natürlich gab es noch eine Runde Getränke und einen Pizza-Gutschein für Kinder und Betreuer dazu. Wir wünschen den Kids tolle Spiele im neuen Outfit und immer ein Tor mehr als der Gegner!!



Bundesliga in Sonneborn!!!




TuS Sonneborn und TBV Jahn Alverdissen gehen gemeinsame Wege

Ab der kommenden Saison 2020/2021 werden die Fußballer im Seniorenbereich des TuS Sonneborn und des TBV Jahn Alverdissen als SG Sonneborn/Alverdissen gemeinsam die Schuhe schnüren.

Beide Vereine hatten in den letzten Jahren, wie viele andere Vereine im Kreis Lippe auch, Nachwuchsmangel, Personalnot in der gesamten Fußballabteilung, das Abwerben von Spielern durch Nachbarvereine, etc. Oft fehlten die schlagfertigen Argumente, um Spieler außerhalb der eigenen Jugend zu holen. „Durch die SG kann allen Aktiven eine attraktive Perspektive geboten werden“, sind sich Markus Jacobi als Fußball-Obmann Senioren vom TBV Jahn Alverdissen und Christoph Schlüter als 1. Vorsitzender vom TuS Sonneborn einig. Das wichtigste ist aber, dass man bei beiden Vereinen die Zukunft des Amateurfußballs durch diesen Zusammenschluss sichern konnte!

Die SG hat sich in den letzten Jahren schon angedeutet. Es gab immer mal wieder lockere Gespräche mit Verantwortlichen und Spielern und dort hörte man schnell heraus, dass beide Vereine mit den gleichen Problemen zu kämpfen haben. Deshalb ist eine Spielgemeinschaft alternativlos, wenn auch weiterhin auf lange Sicht attraktiver Herrenfußball in beiden Dörfern angeboten werden soll. Von beiden Seiten aus war schnell klar, wenn eine SG gegründet wird, dann nur mit dem jeweils anderen.

Ab der Saison 2020/2021 gehen unter der Flagge der neuen Spielgemeinschaft 2 Herren-Mannschaften an den Start.

Die erste Mannschaft wird in der Kreisliga A Lemgo und die zweite Mannschaft in der Kreisliga B Lemgo gemeldet sein. Zusätzlich zu dem Seniorenbereich wird es auch eine Zusammenarbeit im Minikicker und F-Jugendbereich geben, die es in der Vergangenheit bereits sehr erfolgreich gegeben hat.

Laut Meinhard Borgers (2. Vorsitzender vom TuS Sonneborn und Fußballobmann im Seniorenbereich) verzichtet die zweite Mannschaft vom TuS Sonneborn auf den Corona-bedingten Aufstieg und ermöglicht so einer weiteren Mannschaft aus der Kreisliga C1 Lemgo die Möglichkeit auf höherklassigen Fußball.

Meinhard Borgers wird für die SG als Fußball-Obmann fungieren. Unterstützt wird er von Markus Jacobi. Thomas Elsner, aktuell Trainer der 1. Mannschaft vom TuS Sonneborn, wird zukünftig weiterhin als Trainer der 1. Mannschaft der neuen SG die Trainingseinheiten leiten. „Die SG wird eine interessante und spannende Aufgabe werden. Ich freue mich, dass ich ein Teil davon sein darf.

Anfangs wird das Hauptaugenmerk drauf liegen, eine Übersicht über alle Spieler zu bekommen, die Einteilung der jeweiligen Mannschaften vorzunehmen und dann einen starken Teamgeist zu bilden, denn das zeichnete beide Mannschaften bisher schon aus. Ich erhoffe mir einen gesunden Konkurrenzkampf innerhalb der Mannschaften. Sobald es wieder losgehen darf ist mein Ziel, dass wir alle die gleiche Philosophie verfolgen und als Gemeinschaft um jeden Punkt auf den Sportplätzen in Sonneborn und Alverdissen fighten“, so Elsner. Ihm wird Daniel Westphal als Co-Trainer der 1. Mannschaft zur Seite stehen. Er freut sich bereits auf die neue Aufgabe im Verein: „Für mich ist dies der erste wichtige Schritt in meiner Laufbahn als Trainer und die Möglichkeit viele Erfahrungen in neuer Verantwortung zu gewinnen. Mit meiner Begeisterung und meiner Leidenschaft für den Fußball möchte ich wichtige Impulse an die Mannschaft geben und einen Beitrag dazu leisten, die gesteckten Ziele der neuen SG zu erreichen.“

Mit Markus Hein als Trainer der 2. Mannschaft sowie Adrian Lücke als Co-Trainer der 2. Mannschaft wurde man in beiden Lagern fündig. Markus Hein trainiert aktuell den TBV Jahn Alverdissen und Adrian Lücke ist aktuell neben der Trainerposition bei TuS Sonneborn II auch im Minikicker Bereich aktiv.

Unterstützt werden die beiden durch die Betreuer René Brinkmann (aktuell noch Co-Trainer bei TuS Sonneborn II) und Tim Rose (aktuell Betreuer/Torwart Trainer bei TBV Jahn Alverdissen). Die beiden erfahrenen und sich bestens aus ihrer gemeinsamen aktiven Zeit in der ehemaligen JSG Alverdissen/Sonneborn kennenden Akteure, werden ihr Wissen um teambildende Maßnahmen auch abseits des Sportplatzes einbringen.

Durch die SG wird nicht nur die Breite des Kaders erhöht, sondern auch die Qualität beider Mannschaften. „Zudem profitiert man davon, dass viele von uns die Jugendmannschaften schon zusammen durchlaufen haben und man sich somit kennt und schätzt“, frohlockt Marius Brand, aktuell Kapitän von TBV Jahn Alverdissen. „Durch einen breiten Kader entsteht bei jedem Spieler ein höherer Ehrgeiz, jedes Wochenende starten zu dürfen“, so Adrian Lücke. Sind sich hier allerdings alle Trainer einig. „Wir hoffen durch die Spielgemeinschaft jetzt vielleicht noch den ein oder anderen Spieler für uns gewinnen zu können.“ so Markus Hein. Markus weiter: „Wir wollen sportlich nichts mit dem Abstieg zu tun haben. Vielleicht gelingt es uns ja bald wieder an die alten Erfolge der beiden Vereine anknüpfen zu können.“

Trainingsmöglichkeiten gibt es für die SG en masse. Stehen sowohl die beiden A-Plätze in Alverdissen und Sonneborn zur Verfügung als auch der B-Platz in Sonneborn an der B1, sowie das neue Soccerfeld am Hettberg in Alverdissen, welches in den nächsten Wochen fertig gestellt wird. In beiden Lagern ist man sehr froh über den Trainings-Kunstrasenplatz, ermöglicht dieser doch einen ganzjährigen Trainingsbetrieb. Im Winter lässt sich zusätzlich noch in den beiden Mehrzweckhallen als auch auf den Kunstrasenplatz in Barntrup ausweichen. Wurde beim TuS Sonneborn das Sporthaus gerade erst frisch renoviert, soll beim TBV Jahn Alverdissen auch der A-Platz auf Vordermann gebacht werden. Für den Pflichtspielbetrieb sollen beide Plätze in Sonneborn und Alverdissen genutzt werden.

„Die SG ist für mich ein Zeichen, dass man den Wandel der letzten Jahre im Amateurfußball richtig gedeutet und nun auch sinnvoll gehandelt hat.” Adrian Lücke

„Wir freuen uns sehr auf die Zusammenarbeit.” Markus Jacobi